» Wichtige Reiseinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren!
Geschätzte Reisefreunde!


Wir danken Ihnen herzlich für Ihren Besuch auf unserer Webseite.

Im Rahmen unserer großen Frühjahrsreisen 2023 durften wir unsere geschätzten Kunden an die traumhaften Küsten Kalabriens, der Costa Dorada und nach Madeira begleiten. In Zusammenarbeit mit der Tiroler Tageszeitung ging es nach Sizilien mit einer Wanderung zum Vulkan Ätna. Mit einer Gruppe von radbegeisterten Tirolern besuchten wir die berühmte Emilia Romagna mit dem Hotsport San Marino.

Die Reisen für das Frühjahr 2024 dürfen wir Ihnen auf unserer Webseite vorstellen.

Im Frühjahr 2024 besuchen wir gemeinsam mit dem Tiroler Seniorenbund Kroatiens herrliche Makarska Riviera, eine der schönsten Küstenabschnitte Europas.

Mit unserem Reisepartner - der Tiroler Tageszeitung - freuen wir uns auf eine einzigartige Wanderreise. MIt Bergsteigerlegende Peter Habeler geht es zur weltberühmten Samaria Schlucht auf Kreta.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihr wertes Vertrauen schenken und wir Sie auch im Frühjahr 2024 wieder bei einem unserer erfolgreichen Programme willkommen heißen dürfen.

Mit besten Grüßen
Mag. Clemens Stoll
Geschäftsleitung
Stoll Reisen International Gesellschaft m.b.H

AKTUELLE REISEZIEL-INFORMATIONEN zu allen Reisedestinationen finden Sie bitte unter:

 

Wichtige Fragen:

Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste haben für uns höchste Priorität. Stoll Reisen bittet seine Kunden, sich über die Reise- und Sicherheitshinweise des Außenministeriums zum gebuchten Reiseland bis unmittelbar vor Reiseantritt zu informieren. Reiseziele, für die keine Reisewarnungen und Sicherheitshinweise gelten, werden wie gebucht durchgeführt. Sollte das Außenministerium eine Reisewarnung für ein Land aussprechen, wird das Reiseprogramm gestrichen und unsere Kunden umgehend informiert.
Eine Reiserücktrittversicherung greift und zahlt nicht, wenn Urlauber aus Angst vor einer Ansteckung von ihrer Reise zurücktreten wollen (z.B. im Falle einer Epidemie/Pandemie). Sie tritt in Kraft, wenn Urlauber vor Reiseantritt erkranken. Bei einer Erkrankung während des Urlaubs tritt die Auslandkrankenversicherung ein, die auch die Kosten für den Rücktransport abdeckt.

Quelle: Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (Stand 17.11.2021) 

Derzeit bestehen keine besonderen Einreisebeschränkungen für die wichtigsten Destinationen.